Ich unterstütze Unternehmen bei der Organisation und Überwachung ihrer betrieblichen Abfallwirtschaft und bei den Pflichten aus der PPWR und dem deutschen Verpackungsrecht. Die Betreuung kann deutschlandweit erfolgen. Für ausländische Unternehmen ist die Kommunikation auch auf Polnisch möglich.
Ihre Frage ist nicht dabei? Im kurzen Gespräch lässt sich meist schneller klären, welche Pflichten für Ihr Unternehmen gelten.
Er übernimmt von außen die Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall: Überwachung der Abfallströme, Prüfung von Nachweisen und Betriebstagebüchern, Jahresübersichten, Unterweisungen sowie die Unterstützung bei Behördenkontakten, ohne eine eigene interne Stelle im Unternehmen.
Zum Beispiel für Produktions- und Industriebetriebe, Recycling- und Entsorgungsunternehmen, Logistikunternehmen, Lager- und Handelsbetriebe sowie Unternehmen mit regelmäßig anfallenden oder besonders zu überwachenden Abfallströmen.
Vor allem Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands: Hersteller, Händler, E-Commerce-Unternehmen und Exporteure, die Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem deutschen Markt bereitstellen.
Ja, soweit gesetzlich erforderlich und zulässig und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Zuvor prüfe ich, welche Pflichten konkret bestehen und welche Rolle das Unternehmen in der Lieferkette hat.
Die Beratung kann deutschlandweit erfolgen. Für ausländische Unternehmen wird die Kommunikation auch in deutscher und polnischer Sprache angeboten.